Informationen zur Anmeldung

Die Kosten der logopädischen Behandlung werden bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse in vollem Umfang übernommen.

 

Bei Erwachsenen beträgt die Zuzahlung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung 10% des Rezeptwertes plus 10€ Rezeptgebühr (außer bei Zuzahlungsbefreiung).

 

Sind Sie privat versichert, beachten Sie bitte in wie weit Ihre Versicherung entsprechend Ihres Vertrages die Leistungen erstattet. Wenn Sie Bedarf einer logopädischen Behandlung sehen, sollten Sie zunächst Kontakt mit Ihrem Arzt aufnehmen (z. B. Kinderarzt, HNO-Arzt, Hausarzt, Internist, Neurologe, Kieferorthopäde, Zahnarzt). Sieht dieser ebenfalls einen Behandlungsbedarf, stellt er Ihnen eine ärztliche Verordnung (Rezept) aus. Damit melden Sie sich bei uns und wir vereinbaren einen Termin.

 

Die logopädische Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach der Ausstellung der Verordnung begonnen werden, da die Verordnung ansonsten Ihre Gültigkeit verliert und erneut ausgestellt werden muss.